Die Fraktion der Freien Wähler Stockstadt stellt hiermit den Antrag, daß im Haushalt 2001 der Gemeinde Stockstadt
- die Zuschußrichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit überarbeitet und entsprechend der Vorgabe der Zuschußrichtlinien des Kreis-Jugend-Ringes Aschaffenburg angepaßt werden.
- die bereits im Haushaltsjahr auf Antrag der SPD-Fraktion vorgesehen Gelder zur Einstellung eines Jugendpfleger für die Unterstützung der Jugendarbeit in den Vereinen und Verbänden sowie zur Betreuung eines ehrenamtlichen Teams für den offenen Jugendbereich der Gemeinde (Jugendzentrum) auch im Haushalt 2001 eingeplant und die Stelle umgehend nach der Erstellung einer Aufgabenbeschreibung geschaffen wird.
Begründung:
zu 1. Die Richtlinien der Jugendförderung wurden schon einige Jahre nicht mehr erhöht und sollten deshalb an die derzeitigen Richtlinien des KJR angepaßt werden.
zu 2. Die Förderung der Jugendarbeit ist nach dem Bay.KJHG Art. 17 Pflichtaufgabe der Gemeinde. Nachdem der Antrag einen Jugendbeauftragten aus der Reihe der Gemeinderäte nicht umgesetzt wurde, ist auf andere Weise dafür Sorge zu tragen, daß die Gemeinde ihren Aufgaben entsprechend § 79 Abs. 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch nachkommt. So sehen wir es als dringend notwendig, daß eine hauptamtliche Kraft, zumindest als Projektmaßnahme und somit auf beschränkte Zeit, mit der Erstellung eines örtlichen Jugendhilfeplan in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendarbeit beauftragt wird.
So könnte im Internationalen Jahr des Ehrenamtes das Engagement vieler in unseren Vereinen und Jugendverbänden aktiven Übungsleitern, Gruppenleitern etc. und er Ehrenamtlichen im offenen Jugendbereich durch die Einstellung einer hauptamtlichen pädagogischen Kraft eine Unterstützung erhalten. Darüber hinaus könnte diese Kraft eine für die Gemeinde wohl notwendige präventive Arbeit leisten, damit notwendige Treffpunkte für die Kinder und Jugendlichen unserer Gemeinde nicht durch Abgrenzungs- und Schutzräume gesichert werden müssen.